Immobilienfinanzierung.

Neufinanzierung.

Unser klassisches Darlehen

Annuitätendarlehen


 

Neufinanzierung (derzeit nur für Bestandskunden vorgesehen)

Ein Annuitätendarlehen zeichnet sich durch eine über die vereinbarte Sollzinsbindung gleichbleibende Monatsrate (Annuität) aus. Die Annuität setzt sich zusammen aus einem Zins- und Tilgungsanteil (Rückzahlung des Darlehens in Teilbeträgen). Der Zinsanteil wird auf die jeweils aktuelle Restschuld berechnet. Da mit jedem Monat ein Teil der Restschuld getilgt wird, reduziert sich der Zinsanteil. Im gleichen Umfang erhöht sich der Tilgungsanteil.

Der Sollzinssatz und die Tilgungsrate werden im Darlehensvertrag festgelegt. Der Tilgungssatz muss bei uns mindestens 2,00% betragen. Natürlich kann auch ein höherer Tilgungssatz (max. 7,00%) vereinbart werden. Während der Laufzeit des Darlehens kann der Tilgungssatz geändert werden, sofern eine entsprechende Vereinbarung im Darlehensvertrag getroffen wurde und Sie von Ihrem Recht zur Tilgungssatzänderung Gebrauch machen möchten.

Unsere Konditionen für eine Neufinanzierung

  • Finanzierungsfähige Maßnahmen
    1. Modernisierung, Umbau und Erweiterung
    2. Ausgleichszahlungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder Scheidung
  • Mindestdarlehenssumme
    Die Mindestdarlehenssumme beträgt EUR 40.000,00.
  • Bereitstellungszinsen
    Das Darlehen ist innerhalb der zinsfreien Bereitstellungszeit abzurufen. Die zinsfreie Bereitstellungszeit beträgt aktuell 12 Monate. Wird das Darlehen – entgegen der Vereinbarungen - nicht innerhalb von 12 Monaten abgerufen, fallen ab dem 13. Monat für nicht abgerufene (Teil-) Beträge Bereitstellungszinsen an. Die Höhe der Bereitstellungszinsen beträgt derzeit 0,40% pro Monat.
  • Darlehensauszahlung
    Voraussetzung für die Auszahlung ist in erster Linie die Sicherung des Darlehens an 1. Rangstelle im Grundbuch des Beleihungsobjektes. Bei Modernisierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erfolgt die Auszahlung zudem grundsätzlich nach Baufortschritt. Bei anderen objektspezifischen Maßnahmen nach der jeweiligen Vertragsgrundlage, Rechnungsvorlage oder nach individuellen Vereinbarungen.
  • Beleihungsgrenze
    Die genannten Zinssätze gelten bis zu 60% des von unserem Sachverständigen zu ermittelnden Beleihungswertes. Bei Beleihungen über 60% des Beleihungswertes erhöhen sich die genannten Zinssätze um 0,10% pro Jahr. Die Beleihung ist abhängig von der Region, in der sich das Beleihungsobjekt befindet und beträgt max. 80% des Verkehrswertes.
  • Reguläre Tilgung
    Das Darlehen ist mit mindestens 2,00% und max. 7,00% pro Jahr vom Ursprungskapital zu tilgen. Die durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens ersparten Zinsen werden der Tilgung zugerechnet.
  • Tilgungssatzänderungen
    Der vereinbarte Tilgungssatz kann 2 x innerhalb der Sollzinsbindung geändert werden, wobei die neue Tilgungsrate ebenfalls zwischen 2,00% bis 7,00% pro Jahr – gerechnet vom Ursprungskapital – liegen muss.
  • Sondertilgungen
    Sondertilgungen können einmal jährlich bis zu 10% der ursprünglich in Anspruch genommenen Darlehenssumme geleistet werden – mindestens aber EUR 5.000,00.
  • Sicherung des Darlehens
    Die Sicherung des Darlehens erfolgt grundsätzlich durch Eintragung einer Grundschuld an 1. Rangstelle im Grundbuch.
  • Gebühren und Kosten
    Im Rahmen der Darlehensbearbeitung (z. B. Beleihungswertermittlung, Besichtigung) fallen keine Gebühren an. Für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch entstehen aber einmalige Kosten, z. B. Notar- und Amtsgerichtskosten (Grundbuchamt), die Sie zu tragen haben. Zudem fallen wiederkehrende Kosten für die Wohngebäudeversicherung an. Auch diese sind von Ihnen zu erbringen. Bei welchem Versicherer Sie Ihr Objekt versichern, obliegt Ihnen.