Immobilienfinanzierung.
Forward-Darlehen.
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Forward-Darlehen
Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich finanzmathematisch gesehen um nichts anderes als um ein klassisches Annuitätendarlehen.
Das bedeutet, dass auch bei dem Forward-Darlehen die Annuitätenrate stets gleich hoch bleibt (siehe Neufinanzierung).
Der Unterschied liegt darin, dass die Laufzeit beim Forward-Darlehen nicht unmittelbar beginnt, sondern zu einem in der Zukunft liegenden Termin.
Sowohl die Auszahlung als auch die Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen somit nicht zeitnah zum Vertragsabschluss, sondern z. B. erst in den
kommenden 2-3 Jahren.
Das Forward-Darlehen kommt für Darlehensnehmer in Frage, deren vereinbarte Sollzinsbindung in absehbarer Zeit endet und die sich rechtzeitig eine
Anschlussfinanzierung sichern möchten.
Die Zinsen und die übrigen Konditionen werden bereits heute fest vereinbart. Damit schließen Sie das Risiko aus, von eventuell höheren Zinsen zum künftigen
Ablösetermin überrascht zu werden. Das Forward-Darlehen muss jedoch auch dann zu den vereinbarten Konditionen abgenommen werden, wenn sich die marktüblichen
Zinsen nach Vertragsabschluss rückläufig bewegen.
Durch die Vereinbarung der langen Vorlaufzeit ist ein Forward-Darlehen in der Regel teurer als ein klassisches Annuitätendarlehen. Ein Forward-Darlehen
gewährleistet aber Planungssicherheit.
Der Zinsaufschlag ist im vereinbarten Zinssatz bereits einkalkuliert und damit berechenbar.
Unsere Konditionen für eine Anschlussfinanzierung (Forward-Darlehen)