Immobilienfinanzierung.

Forward-Darlehen.

Aktuelle Zinsen bis zu

36 Monate

im Voraus sichern und
Finanzierungsbausteine
neu kombinieren!

Forward-Darlehen

Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich finanzmathematisch gesehen um nichts anderes als um ein klassisches Annuitätendarlehen. Das bedeutet, dass auch bei dem Forward-Darlehen die Annuitätenrate stets gleich hoch bleibt (siehe Neufinanzierung).

Der Unterschied liegt darin, dass die Laufzeit beim Forward-Darlehen nicht unmittelbar beginnt, sondern zu einem in der Zukunft liegenden Termin. Sowohl die Auszahlung als auch die Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen somit nicht zeitnah zum Vertragsabschluss, sondern z. B. erst in den kommenden 2-3 Jahren.

Das Forward-Darlehen kommt für Darlehensnehmer in Frage, deren vereinbarte Sollzinsbindung in absehbarer Zeit endet und die sich rechtzeitig eine Anschlussfinanzierung sichern möchten.

Die Zinsen und die übrigen Konditionen werden bereits heute fest vereinbart. Damit schließen Sie das Risiko aus, von eventuell höheren Zinsen zum künftigen Ablösetermin überrascht zu werden. Das Forward-Darlehen muss jedoch auch dann zu den vereinbarten Konditionen abgenommen werden, wenn sich die marktüblichen Zinsen nach Vertragsabschluss rückläufig bewegen.

Durch die Vereinbarung der langen Vorlaufzeit ist ein Forward-Darlehen in der Regel teurer als ein klassisches Annuitätendarlehen. Ein Forward-Darlehen gewährleistet aber Planungssicherheit.

Der Zinsaufschlag ist im vereinbarten Zinssatz bereits einkalkuliert und damit berechenbar.

Unsere Konditionen für eine Anschlussfinanzierung (Forward-Darlehen)

  • Finanzierungsfähige Maßnahmen
    1. Anschlussfinanzierung, aktuell bis zu 3 Jahren im Voraus vereinbar
    2. ggf. in Verbindung mit einer Modernisierung, Umbau oder Erweiterung
  • Mindestdarlehenssumme
    Die Mindestdarlehenssumme beträgt EUR 40.000,00.
  • Bereitstellungszeit / Bereitstellungszinsen
    Das Forward-Darlehen kann bis zu 3 Jahre im Voraus vereinbart werden. Für die ersten 12 Monate wird kein Zinsaufschlag berechnet. Ab dem 13. Monat bis max. zum 36. Monat beträgt der Zinsaufschlag derzeit 0,02% pro Monat. Im entsprechenden Ratenrechner ist der jeweils fällig werdende Zinsaufschlag bereits enthalten. Kann das Darlehen – entgegen der Vereinbarungen - nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt werden, fallen ab dem 13. Monat für nicht abgerufene (Teil-) Beträge Bereitstellungszinsen an. Die Höhe der Bereitstellungszinsen beträgt derzeit 0,40% pro Monat.
  • Darlehensauszahlung
    Die Auszahlung des Darlehens erfolgt beim Forward-Darlehen zum vereinbarten Ablösetermin – in der Regel handelt es sich dabei um den Zeitpunkt, zu dem die Sollzinsbindung des bisherigen Darlehens endet. Sollen im Rahmen der Anschlussfinanzierung weitere objektspezifische Maßnahmen durchgeführt werden, z. B. Modernisierung, so kann der Teilbetrag für diese Maßnahme ebenfalls erst dann ausgezahlt werden, wenn die Abtretung der bereits eingetragenen Grundschuld an 1. Rangstelle im Grundbuch gesichert ist.
  • Beleihungsgrenze
    Die genannten Zinssätze gelten bis zu 60% des von unserem Sachverständigen zu ermittelnden Beleihungswertes. Bei Beleihungen über 60% des Beleihungswertes erhöhen sich die genannten Zinssätze um 0,10%. Die Beleihung ist abhängig von der Region, in der sich das Beleihungsobjekt befindet und beträgt max. 80% des Verkehrswertes.
  • Reguläre Tilgung
    Das Darlehen ist mit mindestens 2,00% und max. 7,00% pro Jahr vom Ursprungskapital zu tilgen. Die durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens ersparten Zinsen werden der Tilgung zugerechnet.
  • Tilgungssatzänderungen
    Der vereinbarte Tilgungssatz kann 2 x innerhalb der Sollzinsbindung geändert werden, wobei die neue Tilgungsrate ebenfalls zwischen 2,00% bis 7,00% pro Jahr – gerechnet vom Ursprungskapital – liegen muss.
  • Sondertilgungen
    Sondertilgungen können einmal jährlich bis zu 10% der ursprünglich in Anspruch genommenen Darlehenssumme geleistet werden – mindestens aber EUR 5.000,00.
  • Sicherung des Darlehens
    Die Sicherung des Darlehens erfolgt grundsätzlich durch Abtretung der bereits eingetragenen Grundschuld an 1. Rangstelle im Grundbuch.
  • Gebühren und Kosten
    Im Rahmen der Darlehensbearbeitung (z. B. Beleihungswertermittlung, Besichtigung) fallen keine Gebühren an. Für die Abtretung der Grundschuld im Grundbuch entstehen aber einmalige Kosten, z. B. Notar- und Amtsgerichtskosten (Grundbuchamt), die Sie zu tragen haben. Zudem fallen wiederkehrende Kosten für die Wohngebäudeversicherung an. Auch diese sind von Ihnen zu erbringen. Bei welchem Versicherer Sie Ihr Objekt versichern, obliegt Ihnen.